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Patentierte Zukunft der Neuen Genomischen Techniken

Neue genomische Techniken (NGTs) sind Techniken, mit denen das genetische Material eines Organismus verändert werden kann. Es gibt zahlreiche Beispiele für solche Techniken, die im gesamten Bereich der Biowissenschaften eingesetzt werden können, z. B. CRISPER-Systeme oder Systeme, die auf der Verwendung von Transkriptionsaktivator-ähnlichen Effektor Nukleasen oder TALEN basieren. In allen Beispielen bestimmt das Ziel des Nutzers die Art und das Ausmaß der Veränderungen am Genom des Organismus. In der Biotechnologie können diese Techniken als Ergänzung zu den etablierten Techniken der selektiven Züchtung eingesetzt werden, um einem Organismus mehr erwünschte Eigenschaften zu verleihen. Langfristiges Ziel ist es, mit diesen Techniken die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern und den Weg in eine nachhaltigere Zukunft zu ebnen.

Kürzlich hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die vergleichsweise strengen EU-weiten Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen in Bezug auf Pflanzen zu lockern, die als gleichwertig mit konventionellen Pflanzen angesehen werden, d.h. Pflanzen der NGT-Kategorie 1 (siehe Dokument DOM/2023/411 final für weitere Einzelheiten). Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments durch die Hinzufügung eines neuen Artikels 4a geändert, in dem festgelegt wird, dass NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial, Teile davon, genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale nicht als patentierbar gelten sollen. Dazu gehören alle NGT-Pflanzen sowie Pflanzen, die durch zufällige Mutageneseverfahren und Zellfusion gewonnen wurden.

Ein solcher Vorschlag läuft auf ein vollständiges Verbot der Patentierung von NGT-Pflanzen hinaus. Befürworter/innen eines solchen Vorschlags argumentieren, dass damit Rechtssicherheit geschaffen und ein Kostenanstieg für Landwirt/innen vermieden wird, die ansonsten die Rechte der Patentinhaber/innen für die Produktion solcher Pflanzen benötigen würden. Die Gegner sagen jedoch, dass dies zu einer Verringerung der Innovationstätigkeit der Unternehmen, einem Rückgang der Investitionen im Bereich der NGT-Technologie und einem Risiko für die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie das Europäische Patentamt und die Europäische Kommission auf den Vorschlag des Parlaments reagieren.

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